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   OLG Nürnberg, 17.03.2015 - 3 U 603/14   

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https://dejure.org/2015,78519
OLG Nürnberg, 17.03.2015 - 3 U 603/14 (https://dejure.org/2015,78519)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17.03.2015 - 3 U 603/14 (https://dejure.org/2015,78519)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 17. März 2015 - 3 U 603/14 (https://dejure.org/2015,78519)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rewis.io

    Nachteilige Veränderung einer Gleichgewichtslage durch Markenanmeldung

  • ra.de
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.03.2015 - 3 U 603/14
    Liegen besondere Umstände vor, kann bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr dem Nachnamen in der Gesamtbezeichnung aber eine prägende Wirkung zugewiesen werden (BGH, GRUR 2005, 513 - MEY/Ella May).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 312/02

    BOSS-Club

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.03.2015 - 3 U 603/14
    (1) Er erfordert, dass durch eine länger andauernde redliche und ungestörte Benutzung einer Kennzeichnung ein Zustand geschaffen ist, der für den Benutzer einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muss und den auch der Verletzte ihm nicht streitig machen kann, wenn er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (BGH GRUR 2006, 56 ff - Boss-Club zur Verwirkung des Unterlassungsanspruchs nach § 21 Abs. 4 MarkenG) Voraussetzung für eine Verwirkung nach Treu und Glauben sind damit eine länger anhaltende redliche Nutzung durch die Beklagte, eine Duldung durch die berechtigte Klägerin, ein darauf beruhendes berechtigtes Vertrauen der Beklagten sowie die Erschaffung eines wertvollen Besitzstandes.
  • BGH, 07.07.2011 - I ZR 207/08

    Gartencenter Pötschke

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.03.2015 - 3 U 603/14
    Dies bestimmt sich sowohl nach den Voraussetzungen als auch den Schranken der Verletzungstatbestände im Sinne der §§ 14, 15 MarkenG und damit auch der Schrankenbestimmung des § 23 MarkenG (BGH WRP 2011, 1171 ff-Gartencenter Pötschke - m.w.N.).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 158/05

    Haus & Grund I

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.03.2015 - 3 U 603/14
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr i.S.d. § 15 Abs. 2 MarkenG ist unter Heranziehung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wobei von einer Wechselwirkung zwischen dem Grad der Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Zeichen, der Kennzeichnungskraft des prioritätsälteren Zeichens und dem wirtschaftlichen Abstand der Tätigkeitsgebiete der Parteien auszugehen ist und ein größerer Abstand der Tätigkeitsgebiete durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine gesteigerte Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens ausgeglichen werden kann und umgekehrt (ständige Rechtsprechung, etwa BGH GRUR 2008, 1102 ff - Haus & Grund I).
  • BPatG, 29.10.2013 - 27 W (pat) 72/12

    Manuel Luciano/Luciano - Markenbeschwerdeverfahren - "Manuel Luciano/Luciano" -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 17.03.2015 - 3 U 603/14
    Eigennamen, deren Infunktion die Individualisierung bzw. Identifizierung von Personen ist, dienen seit jeher der Unterscheidung und verkörpern geradezu den Grundfall eines unterscheidungskräftigen Kennzeichens (GRUR 2014, 389 ff, BPatG - Manuel Luciano/Luciano).
  • OLG Nürnberg, 31.08.2018 - 3 U 935/17

    Kennzeichenrechtliche Gleichgewichtslage - Unternehmenskennzeichen "Gauff"

    Auch der Senat hat eine Verwechslungsgefahr zwischen den streitgegenständlichen Unternehmenskennzeichen bereits im Urteil vom 17. März 2015 - 3 U 603/14 - bejaht; die dagegen eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der BGH mit Beschluss vom 12. November 2015 - I ZR 69/15 - zurückgewiesen.

    Dies hat der Senat auch bereits im vorausgehenden Verfahren 3 U 603/14, Endurteil vom 17.03.2015, angenommen.

    Bereits im vorausgehenden Verfahren 3 U 603/14, Endurteil vom 17.03.2015, hat der Senat angenommen, dass grundsätzlich zwischen den Parteien eine Gleichgewichtslage besteht.

    Auch im vorausgehenden Verfahren 3 U 603/14, Urteil vom 17.03.2015, hat der Senat eine Verwirkung verneint.

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.04.2017 - 4 HKO 4124/14

    Unzulässige Ausdehnung der Geschäftstätigkeit im Recht der Gleichnamigen durch

    Der Klägerin war dies bei ihrem Verhalten auch bewusst; (vgl. OLG Nürnberg, Urteil, Aktenzeichen 3 U 603/14).
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